Allgemeine Verkauf-, Lieferungsbedingungen vs allgemeines Rückgaberecht?
Frage von Klaus-Dieter K: Allgemeine Verkauf-, Lieferungsbedingungen vs allgemeines Rückgaberecht?
Hallo!
Habe mir bei 1und1 im Rahmen einer Vertragverlängerung zwei Handies schicken lassen. Die Handies kamen, ich packte sie aus und probierte sie aus. Da mir die Geräte nicht gefielen schickte ich sie wieder zurück.
Kurze Zeit später bekam ich von 1und1 die Nachricht, dass die Ware nicht zurückgenommen werden könne, da a) das Siegel geöffnet und b) der Karton beschädigt sei und die Ware somit nicht verkaufsfähig sei. Auf meinen Einwand, wie ich den ein Gerät prüfen kann, ohne es in Betrieb zu nehmen und damit auch das Siegel zu verletzen, bekam ich die Information, dass man einer Rückgabe nicht zustimmen könne, weil “unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sehen kein allgemeines Rückgaberecht vor.”
Ist das rechtens?
Danke schon jetzt,
Klaus-Dieter Krause
Beste Antwort:
Answer by hagewe2222
geh zur verbraucherzentrale.
ich denke, die werden dir für ein paar € helfen.
das ist ein verstoss gegen das wettbewerbsrecht.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
