Allgemeine Verkauf-, Lieferungsbedingungen vs allgemeines Rückgaberecht?
Frage von Klaus-Dieter K: Allgemeine Verkauf-, Lieferungsbedingungen vs allgemeines Rückgaberecht?
Hallo!
Habe mir bei 1und1 im Rahmen einer Vertragverlängerung zwei Handies schicken lassen. Die Handies kamen, ich packte sie aus und probierte sie aus. Da mir die Geräte nicht gefielen schickte ich sie wieder zurück.
Kurze Zeit später bekam ich von 1und1 die Nachricht, dass die Ware nicht zurückgenommen werden könne, da a) das Siegel geöffnet und b) der Karton beschädigt sei und die Ware somit nicht verkaufsfähig sei. Auf meinen Einwand, wie ich den ein Gerät prüfen kann, ohne es in Betrieb zu nehmen und damit auch das Siegel zu verletzen, bekam ich die Information, dass man einer Rückgabe nicht zustimmen könne, weil “unsere Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sehen kein allgemeines Rückgaberecht vor.”
Ist das rechtens?
Danke schon jetzt,
Klaus-Dieter Krause
Beste Antwort:
Answer by hagewe2222
geh zur verbraucherzentrale.
ich denke, die werden dir für ein paar € helfen.
das ist ein verstoss gegen das wettbewerbsrecht.
Antworten Sie selbst in den Kommentaren!
Tags: Allgemeine, allgemeines, Lieferungsbedingungen, Rückgaberecht, Verkauf

5 Kommentare zu “Allgemeine Verkauf-, Lieferungsbedingungen vs allgemeines Rückgaberecht?”
Das ist nicht gerade einfach zu beantworten da man nicht die Klauseln im Vertag kennt. Gehe am besten mit dem Vertrag zur Verbraucherberatung und laß dich dort mal aufklären ob es rechtens ist oder nicht!
Von rob6530 zu 25.01.2012
Wenn 1&1 diese Statuten in den AGB`s haben, sind sie logischerweise im Recht.
Übrigens:
Ein Rückgaberecht hast Du gesetzlich nur, wenn die Ware beschädigt ist oder wenn diese nicht dem entspricht, was der Händler angegeben hat.
Alles andere ist “Kulanzsache”
Von Berthold H zu 25.01.2012
Aufgemachte Verpackungen,verpflichten nicht zum Kauf.Habe ich gerade gelesen,aber einige versuchen immer noch,damit durchzukommen.Reklamation und Rücknahme sind innerhalb von vierzehn Tagen möglich.Egal,ob Kauf oder Vertrag.Kannst Du Dir von der Vernraucherzentrale bestätigen lassen.Es gibt leider noch solche,die sich nicht an Gesetze und Bestimmungen halten wollen.Selbst mit schriftlichen Kram,kommen sie nicht durch.Man muß immer gegen so etwas angehen.
Von Angie zu 25.01.2012
Nein! Jeder Anwalt wird Dir das bestätigen. Das gesetzliche Wiederufsrecht kann allgemein nicht ausgehebelt werden, solange Du als Privatmann handelst. Für Kaufleute dagegen kann es sein, das die AGB evtl. gelten! Bist Du eingetragener kaufmann,oder GF einer GmbH? Wenn nicht, gib die ganze Sache einem Anwalt,besonders dann, wenn Du ne Rechtsschutzversicherung hast! Spart Zeit und Nerven und vor allem:Du machst weniger Fehler! Evtl. kannst Du es auch über Prozesskostenhilfe versuchen:Wird der stattgegeben,hast Du Gute Chancen,das Du gewinnst. Wenn abgelehnt wird, stimmt was nicht und Du kannst aus der Begründung Rückschließen, wie Du Dich weiter verhältst!
Von wobik1 zu 25.01.2012
AGBs können kein geltendes Recht brechen – die meisten enthalten Klauseln, die gegenüber privaten Konsumenten ungültig sind.
Für Versandgeschäfte gilt meines Wissens immer ein 14-tägiges Rückgaberecht.
Von John D zu 25.01.2012